Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Makler und Kunde:
- Vertragsschluss: Durch die Erteilung des Auftrages an uns erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden. Ein Auftrag ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Er kommt auch dadurch zu Stande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
- Angebot: Wir sind vom Verkäufer oder einem berechtigten Dritten befugt worden, das Objekt zu den im Angebot genannten Bedingungen anzubieten. Die im Angebot gemachten Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen des Verkäufers bzw. Vermieters. War das Angebot dem Interessenten schon bekannt, so ist dies uns unverzüglich schriftlich unter Angabe des Namens des Voranbieters und des Datums des Vorangebots mitzuteilen, andernfalls gilt unser Angebot im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung an uns. Das Angebot ist nur für den im Anschreiben benannten Adressaten/Emailempfänger bestimmt. Wir geben auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt, soweit diese ausdrücklich zugestimmt haben. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Die Daten sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne unsere Zustimmung zugänglich gemacht werden. Wir sind berechtigt, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Angebotsempfänger geltend zu machen, sofern ihm durch den Bruch der Vertraulichkeit ein Schaden entstanden ist.
- Provision: Ausgenommen gesonderter individueller Vereinbarungen über die Fälligkeit der Provision gelten die nachstehenden Bedingungen. Mit dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-Mietoder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Der Interessent hat uns für den Nachweis oder die Vermittlung des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages Maklercourtage zu zahlen. Deren Höhe beträgt 5,95 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf und 3,57 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Kauf- oder Mietpreis oder dem Gesamtwert des Objekts einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Wir sind berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar. Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt.
- Haftung: Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung bleiben dem Objektanbieter ausdrücklich vorbehalten, sofern hierüber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Die Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers oder Vermieters erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Gerichtsstand: Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus demVertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Hannover – Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts Anderes geregelt ist.